Privatversicherte

Wir stellen die Kosten der Behandlung auf Basis der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung. Die Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen sowie ggf. der Beihhilfe übernommen. Beachten Sie dennoch, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet sind die Behandlungskosten zu übernehmen, weshalb eine Klärung der Kostenübernahme bzw. Ihrer Vertragsbedingungen (Erstattungsumfang oder Anzahl der Behandlungsstunden pro Jahr) vor Therapiebeginn notwendig ist. 

 

Seit dem 01. Juli 2024 existieren neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte (sogenannte Analogleistungen). Wir bitten Sie sich diesbezüglich über folgende Links zu informieren:

Verbandes der Privaten Krankenversicherungen: https://t1p.de/vnejj

Bundespsychotherapeutenkammer:  https://t1p.de/y7y96

 

Weitere detaillierte Informationen zu den Analogleistungen können dem folgenden Link entnommen werden: 

https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf

 

Ein erstes Gespräch, das von den privaten Krankenkassen übernommen wird, können Sie aber jeder Zeit mit uns führen.

 

 

Selbstzahler
 

Wenn Sie beabsichtigen, die Kosten für eine Beratung oder Psychotherapie selbst zu tragen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Die Gebühren orientieren sich hierbei, ähnlich wie bei der Abrechnung für Privatversicherte, an der aktuellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP, Analogleistungen). In einzelnen Fällen ist es möglich einen individuellen Vertrag (sogenannte Honorarvereinbarung) aufzusetzen, in dem die Vergütung für die therapeutische Leistung festgelegt wird. 

 

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